Verkehrswertgutachten
gem § 194 BauGB

Ein ausführliches Verkehrwertgutachten gem. § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine verlässliche und rechtskonforme Bewertung Ihrer Immobilie brauchen. Die Anlässe dafür sind vielfältig. Ganz klassisch gehören dazu Erb- und Scheidungsfälle, in denen es „ums Geld“ geht.

Das Gute daran: Ihre Immobilie wird auf Herz und Nieren geprüft und nach klar definierten Kriterien beurteilt. Dazu gehören verschiedene Prüfbereiche und Antworten auf zum Beispiel folgende Fragen:

  • Wie sieht es mit dem Zustand und der Qualität der Immobilie aus?
  • Welche Baumängel und/oder -schäden sind ggf. vorhanden?
  • Welche Kosten stehen ggf. kurzfristig für Reparaturen und mittelfristig für Instandhaltungen an?
  • Wie gut ist die Lage wirklich?
  • Wie hochwertig ist die Grundausstattung (Heizungsanlage, Wasserleitungen etc.)?

Aus allen Prüfkriterien zusammen ergibt sich ein voraussichtlich zu erzielender Verkehrswert (Marktwert). Das dazugehörige Gutachten über das Grundstück und/oder die Immobilie können Sie Versicherungen und dem Finanzamt vorlegen sowie vor Gericht verwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Gutachten von zertifizierten Sachverständigen wie uns stammt.

So leicht geht‘s

  • Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
  • Unterzeichnen Sie den Vertrag, den wir Ihnen per Mail schicken.
  • Übersenden Sie uns den Vertrag eingescannt (oder per Post) mit allen vorliegenden Daten/Unterlagen (ausreichend per Mail).
  • Gehen Sie mit uns gemeinsam vor Ort Ihre Immobilie ab.
  • Geben Sie uns etwas Zeit für das Verkehrswertgutachten ohne Besonderheiten (Rechte/Belastungen etc.).
  • Freuen Sie sich auf eine übersichtliche Auswertung im PDF-Format und gern im Printformat.

Sprechen Sie uns einfach an!

Wir informieren Sie in einem kostenlosen Vorgespräch über unsere Leistungen und die relevanten Einflussgrößen, die sich auf den Wert Ihrer Immobilie positiv wie negativ auswirken.

In diesen Fällen ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich

  • als Grundlage bei der Bilanzierung
  • bei einer Scheidung
  • als Vermögensübersicht
  • bei Erbauseinandersetzungen
  • im Falle einer Schenkung
  • als Grundlage für Kaufpreisverhandlungen
  • zur Vorlage beim Finanzamt zwecks Überprüfung der Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage
  • zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt
  • zur Kaufpreisaufteilung gegenüber dem Finanzamt